Brauchwasserbrunnen
Brauchwasserbrunnen - Brunnen - Anzeige - Untere Wasserbehörde
Brauchwasserbrunnen
Zur Bewässerung des Gartens soll ein Brunnen gebaut werden.
Dieser Brauchwasserbrunnen muss bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.
Bearbeitungszeit
Meistens innerhalb von 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung für einen Brauchwasserbrunnen
- Lageplan mit Darstellung des Bohransatzpunktes
- ausgefülltes Antragsformular
Zusätzliche Hinweise
Anzeige 4 Wochen vor Bohrbeginn
Antragstellung
schriftlich durch Grundstückseigentümer und namentlich genannter Bohrfirma
Gebühr
mindestens 40,00 EUR pro Bohrung
©Deutscher Bauzeiger Bauamt - Antrag an Gemeinde - Brauchwasserbrunnen