Erschließungsbeiträge unrechtmäßig
Erschließungsbeiträge - Anliegerkosten - Bundesverwaltungsgericht - Leipzig
Erschließungsbeiträge unrechtmäßig
Es ging um vier Häuser in NRW Stadt Menden; aber der Prozess könnte Auswirkungen auf alle Kommunen in Deutschland haben.
Beim Bau ihrer Häuser hatten sie bereits in den 70er-Jahren einen Ablösevertrag mit der Stadt Menden geschlossen und ihre Erschließungsbeiträge gezahlt.
Die Stadt Menden und ihre Abteilungen haben 40 Jahre geschlafen und nicht gebaut.
Jetzt vier Jahrzehnte später wurde die Straße tatsächlich gebaut.
Weil die Baukosten doppelt so hoch waren wie vor 40 Jahren geplant, sollten die Bürger nachzahlen.
Fünf Kläger kämpften vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dafür, dass sie nicht zum zweiten Mal für den Ausbau ihrer Straße Erschließungsbeiträge zahlen müssen.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
Und sie erhielten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die fünf Kläger kein zweites Mal für den Ausbau ihrer Straße Erschließungsbeiträge zahlen müssen.
Die Kläger Anlieger dürften nicht für Mehrkosten herangezogen werden, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden seien.
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Az.: 9 C 1.14 – C 5.14
Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig kann auch andere Kommunen betreffen.
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