Kleinkläranlagen Entsorgung
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Kleinkläranlagen und die Entsorgung
Die Klärschlammverordnung, ein Musterbeispiel für die Privilegierung der Landwirtschaftsbetriebe zu Lasten der Umwelt.
Was die subventionierten und privilegierten Landwirtschaftsbetriebe an Gülle und Klärschlamm in Massen auf die Felder ausbringen, und damit das Grundwasser verunreinigen dürfen, entzieht sich jeder öffentlichen Kontrolle.
Für den kleineinleitenden Bürger aus der Kleinkläranlage gibt es hingegen strengste Anforderungen an die Entsorgung.
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