Aufbrucherlaubnis einer Straße
Die Aufbrucherlaubnis einer öffentlichen Straße
Aufbruch - Straße - Aufbrucherlaubnis - Tiefbauarbeiten
Der Aufbruch einer Straße erfordert eine Aufbrucherlaubnis durch das örtliche Bauamt und / oder der Gemeinde.
Der Aufbruch einer Straße muss grundsätzlich von einer Fachfirma für Tiefbauarbeiten durchgeführt werden.
Straßen dürfen nicht ohne Aufbrucherlaubnis aufgebrochen werden.
Wird eine Straße ohne Aufbrucherlaubnis beschädigt, gilt das als Sachbeschädigung.
Der Antrag auf Aufbrucherlaubnis einer Straße muss schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.
Bei größeren Aufbrüchen müssen dem Antrag Pläne beigefügt werden.
Der Antrag auf Aufbrucherlaubnis einer Straße muss vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden.
Die Aufbrucherlaubnis der Straße wird schriftlich ausgestellt.
Die Aufbrucherlaubnis muss auf der Baustelle aufbewahrt werden und bei Verlangen der Baubehörde vorgezeigt werden.
In der Aufbrucherlaubnis werden keine Auskünfte über eventuelle Kabel oder Versorgungsleitungen an der Aufbruchstelle gegeben.
Die Kosten eines Straßenaufbruchs trägt der Antragsteller.
Der Arbeitsbeginn zum Aufbrechen der Straße muss spätestens 48 Stunden vor Baubeginn bei der Gemeinde angezeigt werden.
Der Antragsteller übernimmt alle Verpflichtungen zur Unfall- und Verkehrssicherung an der Aufbruchstelle.
Nach den Bauarbeiten muss die Straßen- und Wegebefestigung wieder wie vor dem Aufbruch hergestellt werden.
Nach den Bauarbeiten muss die Abnahme der neuen Verkehrsoberfläche durch die Gemeinde beantragt werden.
©Deutscher Bauzeiger 29.2.1 Bauamt - Antrag an Bauamt - Aufbrucherlaubnis einer Straße