Nutzung öffentlicher Raum
Die Nutzung von öffentlichem Raum
Straßenraum - Sondernutzung - Bauamt - öffentlicher Raum
Wenn Sie bauen, kann es passieren, dass Sie den Straßenraum vorübergehend für die Lagerung von Baustoffen oder Geräten nutzen müssen.
Für diese Nutzung des öffentlichen Raums müssen Sie einen Antrag auf Sondernutzung an das Bauamt stellen.
Zu den Sondernutzungen gehören:
- Aufstellen von Baustelleneinrichtungen
- Ablagern von Baustoffen
- Aufstellen von Baucontainern oder Gerüsten
- Befahren von Gehwegen
- Aufgrabungen im öffentlichen Raum
Für den Antrag auf Nutzung des öffentlichen Raumes benötigen Sie das Antragsformular Ihrer Gemeinde.
Für den Antrag auf Nutzung des öffentlichen Raumes benötigen Sie außerdem einen Lageplan im Maßstab 1:500.
Der Antrag auf Nutzung des öffentlichen Raumes muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Nutzung eingereicht werden.
Der Antrag muss folgende Informationen beinhalten:
- Straßenname
- Lage der Sperrung
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Dauer der Nutzung
- Vorschlag für abweichende Verkehrsführung
- Auftraggeber
Wenn Sie mehr als eine Straße nutzen, müssen Sie für jede Straße einen einzelnen Antrag stellen.
©Deutscher Bauzeiger 29.2.2 Bauamt - Antrag an Bauamt - Nutzung öffentlicher Raum