Fassadenreinigung
Das Abwasser bei der Reinigung von Fassaden
Abwasser - Fassade - Reinigung - Reinigungsmittel - Abwassersatzung - Abwasserbehandlung
Bei der Reinigung von Fassaden fällt in der Regel Abwasser an, das mit Schadstoffen wie z.B. alten Farbresten oder Reinigungszusätzen belastet ist.
Hierzu ist es erforderlich, die Fassadenreinigung dem Stadtentwässerungsbetrieb mindestens eine Woche vor Beginn der Reinigungsarbeiten schriftlich anzuzeigen.
Die Erteilung der Einleiterlaubnis ist meistens kostenfrei.
Abwassersatzung Reinigungsmittel
Werden bei der Fassadenreinigung Reinigungsmittel eingesetzt, muss das Abwasser vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation gegebenenfalls vorbehandelt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass die Grenzwerte der Abwassersatzung eingehalten werden.
Um das anfallende Abwasser einer Behandlung unterziehen zu können, ist das Abwasser unter Einsatz von Rinnensystemen oder Folienwannen an der Fassade aufzufangen, und umzuleiten.
Abwasserbehandlung Feststoffabscheidung
Generell ist eine Feststoffabscheidung bei anfallendem Abwasser erforderlich
Hierzu kommen folgende Verfahren in Frage:
- Filtration
- Sedimentation in einem Auffangbehälter
- Wassersauger mit Filtereinsatz
Eine zusätzlich erforderliche Behandlung ist von den eingesetzten Reinigungsmitteln und Reinigungsverfahren abhängig
Einleitung Abwasser
Nur ein Verschließen des Kanaleinlaufes im öffentlichen Straßenraum mit einer Blase zum Auffangen des Abwassers ist unzulässig.
Liegt der Ort der Fassadenreinigung in einem Bereich mit Trennkanalisation (Abwasserkanal und Regenwasserkanal), so ist das behandelte Abwasser über einen Ablauf mit Schmutzfangbehälter dem Abwasserkanal zuzuleiten.
Bei Mischkanalisation kann das Abwasser in den nächstgelegenen Straßenablauf eingeleitet werden.
Eine Versickerung des Abwassers auf dem Gelände ist generell unzulässig.
Daher ist der Arbeitsbereich bei unbefestigten Flächen komplett mit Folie abzudecken.
©Deutscher Bauzeiger 29.2.19 Bauamt - Antrag an Bauamt - Fassadenreinigung