Baubeginnsanzeige
Die Baubeginnsanzeige vor Baubeginn
Baugenehmigung – Baubeginnanzeige – Baubehörde
Sie haben Ihre Baugenehmigung erhalten und wollen jetzt loslegen?!
Vorher müssen Sie aber eine Baubeginnsanzeige bei Ihrer zuständigen Baubehörde machen.
Wenn Sie ohne Baubeginnsanzeige anfangen zu bauen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Die Baubeginnsanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn beim Bauamt eingehen.
Bei Fragen zur Baubeginnsanzeige wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Baubehörde.
Das Formular zur Baubeginnsanzeige erhalten Sie von Ihrem Bauamt.
In der Regel muss in der Baubeginnsanzeige angegeben werden:
- Benennung des Bauherrn
- Genaue Bezeichnung des Vorhabens
- Datum des Baubeginns
- Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz etc.)
- Benennung des Bauleiters
- Unterschrift Bauherr
©Deutscher Bauzeiger 26.2.3 Bauamt - Anzeige an Bauamt - Baubeginnsanzeige