Baubeginnsanzeige Erläuterungen
Erläuterung zur Baubeginnsanzeige
Baubeginnanzeige - Erläuterungen - Nachweise - Baubehörde
Wenn Sie eine Baubeginnsanzeige stellen wollen, sollten Sie aufmerksam die Erläuterungen dazu lesen.
Die Erläuterungen beziehen sich hauptsächlich auf die erforderlichen Nachweise.
Bei Fragen zur Baubeginnsanzeige wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Baubehörde.
Das Formular zur Baubeginnsanzeige erhalten Sie von Ihrem Bauamt.
Die Baubeginnsanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn beim Bauamt eingehen.
Sie benötigen einen Sicherheitsnachweis, bei:
- Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
- Brücken, Stützmauern, Tribünen und Behältern
- Baulichen Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m
Bei Sonderbauten muss der Standsicherheitsnachweis von der Bauaufsichtsbehörde vorgenommen werden.
Sie benötigen einen Brandschutznachweis bei:
- Gebäuden der Gebäudeklasse 5
- Mittel- und Großgaragen
- Anderen Sonderbauten
Bei Fragen zur Baubeginnsanzeige wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Baubehörde.
Das Formular zur Baubeginnsanzeige erhalten Sie von ihrem Bauamt.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.4 Bauamt - Anzeige an Bauamt - Erläuterung zur Baubeginnsanzeige