Rohbauabnahme

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Die Rohbauabnahme

Die Rohbauabnahme ist nach der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben.

Nach der Fertigstellung des Rohbaus senden sie die  Rohbaufertigstellungsanzeige dem Bauamt zu.

Der Rohbau ist fertig gestellt, wenn:

  • alle statisch notwendigen Bauteile errichtet wurden
  • alle Kamine eingebaut sind
  • die Dachkonstruktion steht

In der Rohbauabnahme vom Bauamt werden geprüft:

  • Standsicherheit
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz
  • Feuersicherheit

In der Rohbauabnahme wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft, ob alle Pläne und Anträge eingehalten wurden.

In der Rohbauabnahme wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft, ob alle Bauvorschriften eingehalten wurden.

Die Rohbauabnahme wird, je nach Behörde, unterschiedlich streng durchgeführt.

Das Bauamt führt Abnahmen bei kleineren Bauten nur als Stichprobe durch.
Die Rohbauabnahme ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren für die Rohbauabnahme liegen zwischen 15 und 20 % der Gebühr für die Baugenehmigung.

Nach der Rohbauabnahme gibt es nur noch die Endabnahme der Bauaufsichtsbehörde.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.6 Bauamt - Anzeige an Bauamt - Rohbauabnahme

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