Verantwortlicher Bauausführung Bestimmung
Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung
Verantwortliche – Bauausführung - Bauvorhaben - Bauvorschriften
Der Verantwortliche für die Bauausführung muss sicherstellen, dass das Bauvorhaben nach den gesetzlichen Bauvorschriften erstellt wird.
Das gilt insbesondere für die Anforderungen an die Standsicherheit.
In den meisten Fällen gilt der Statiker, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat, auch als Verantwortlicher für die Bauausführung.
Sie als Bauherr können aber auch einen anderen Tragwerksplaner als Verantwortlichen benennen.
Der Vordruck für die Benennung eines Verantwortlichen für die Bauausführung muss zusammen mit den anderen Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
Ohne die Benennung eines Verantwortlichen gelten die Bauvorlagen als unvollständig und Sie können keine Baugenehmigung erhalten.
Für genauere Erklärungen lesen Sie bitte die Erläuterungen zum Verantwortlichen für die Bauausführung.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.2 Bauamt - Anzeige Bauamt - Bestimmung Verantwortlicher Bauausführung