Bauzeichnungen Ansichten
Bauantrag Bauzeichnungen Ansichten
Bauamt - Bauantrag - Bauzeichnung - Ansichten
Ansichten gehören zu den Standard-Bauzeichnungen, die im Bauantrag mit abgegeben werden müssen.
Alle Ansichten für den Bauantrag müssen im Maßstab 1:100 dargestellt sein.
In den Bauzeichnungen der Ansichten müssen enthalten sein:
- der Maßstab
- das geplante und das vorhandene Gelände
- die wesentlichen Höhenangaben
- eventuell Angaben zu Höhen der Nachbargebäude
Auf den Ansichten müssen dargestellt werden:
- Höhen des Erdgeschossfußbodens über NN
- Schnitt der geplanten und vorhandenen Geländehöhe
- Aufschüttungen und Abgrabungen
- Dachneigung
- alle Maße, die für die Bestimmung der Geschossflächenzahl erforderlich sind
- Maße der Außenwände
- lichte Raumhöhen
- Brandverhalten der einzelnen Baustoffe (Feuerwiderstandsklasse)
©Deutscher Bauzeiger 22.2.12 Bauamt - Bauantrag Bauzeichnungen Ansichten