Grundfläche Höhenlage
Bescheinigung Grundfläche Höhenlage
Bau - Baugelände - Höhenlage - Baubehörde - Bescheinigung - Grundfläche
Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss das Baugelände abgesteckt und die Höhenlage vermessen worden sein.
Die Baubehörde kann eine grundsätzliche Vorgabe zur Einhaltung einer bestimmten Höhe und Grundfläche machen.
In der Bescheinigung über Grundfläche und Höhenfläche werden diese Vorgaben überprüft.
Mit der Bescheinigung über Grundfläche und Höhenlage wird kontrolliert, ob die in der Baugenehmigung angegeben Flächen- und Höhenangaben eingehalten wurden.
Die Bescheinigung über die Grundfläche und Höhenlage wird von einem Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen ausgestellt.
©Deutscher Bauzeiger 22.2.16 Bauamt - Bauantrag - Bescheinigung Grundfläche Höhenlage