Bestätigung über die Erfüllung des Kriterienkataloges
Bestätigung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
Bauvorhaben - Standsicherheitsnachweis - Kriterienkatalog
Bauvorhaben benötigen in der Regel einen Standsicherheitsnachweis.
Sachverständige, wie Statiker, können diesen Standsicherheitsnachweis erbringen.
Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 benötigen keinen Standsicherheitsnachweis.
Auch keinen Standsicherheitsnachweis benötigen Gebäude, denen die Standsicherheit anhand eines Kriterienkatalogs durch einen Statiker bescheinigt wird.
Der Kriterienkatalog findet sich in der Bauvorlagenverordnung, Anlage 2.
Der Standsicherheitsnachweis ist nur erfüllt, wenn alle Kriterien des Kriterienkatalogs ausnahmslos erfüllt werden.
Die Kriterien des Kriterienkataloges sind:
- eindeutige Baugrundverhältnisse, die eine übliche Flachgründung erlauben
- bei erddruckbelasteten Gebäuden darf die Höhendifferenz zwischen Gründung und Erdoberfläche maximal 4m betragen
- angrenzende Anlagen, wie Gebäude oder Verkehrsflächen dürfen nicht statisch beeinträchtigt werden
- aussteifende und tragende Elemente des Gebäudes gehen unversetzt bis zu den Fundamenten durch, so dass die Lasten durchgehend abgetragen werden können
- Geschossdecken sind linienförmig gelagert und tragen nur gleichmäßig verteilte Lasten, Einzellasten müssen ausreichend unterstützt werden
- Alle Teile des Gebäudes können einfach statisch berechnet werden
- Außergewöhnliche Einwirkungen, wie Erdbeben können ausgeschlossen werden. Das Gebäude ist nicht schwingungsanfällig
- Auf das Gebäude werden keine „besonderen Bauarten“ angewendet (dazu gehören Verbundbau, Spannbetonbau, geklebte Holzkonstruktionen, Ganzglaskonstruktionen oder Seiltragwerke)
©Deutscher Bauzeiger 24.2.3 Bauamt - Bauantrag Statik - Kriterienkatalog