Abweichungen im Baurecht
Abweichungen - Baurecht - Musterbauordnung - MBO - Schutzziel
Abweichungen im Baurecht
Gemäß den Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) kann die untere Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen des Baurechts zulassen.
Diese Abweichungen im Baurecht sind nur rechtens, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Wenn also trotz der Abweichung die Schutzziele des Baurechts erfüllt werden.
Gemäß den Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) ist das oberste Schutzziel, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten sind, dass
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- insbesondere Leben, Gesundheit
- die natürlichen Lebensgrundlagen,
nicht gefährdet werden.
Gemäß den Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) sind diese Schutzziele nur dann zu erreichen, wenn für die Abweichung gegenüber der Musterbauordnung (MBO) geeignete Ersatzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden.
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