Anlagen auf Nachbargrundstücken
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Anlagen auf Nachbargrundstücken
Die für ein Bauvorhaben erforderlichen Anlagen können auch beim Nachbarn untergebracht werden, wenn sie durch eine Baulast gesichert sind.
Beispiele hierzu sind:
- Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser oder Abwasser unterirdisch
- Flächen und Behälter für feste Abfallstoffe Wertstoffentsorgung
- Heizölbehälter unterirdisch
- Kinderspielplätze soweit baurechtlich notwendig zusammenlegen
- Kleinkläranlagen unterirdisch
- Sichtschutz durch gemeinsame Hecken
- Aussentreppen für gemeinsame Flächen
- Wasserversorgungsanlagen Schachtanlagen unterirdisch
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