Bauakte Mieter Einsicht
Bauakte - Mieter - Einsicht - Amtsgericht - Herbeiziehungsbeschluss
Bauakte Mieter Einsicht
Ein Mieter hat kein Anrecht auf Einsicht in die Bauakte und ist an einem bauordnungsrechtlichen Verfahren gegen den Eigentümer nicht beteiligt und wird auch keine Informationen bekommen.
Ein Mieter kommt an die Bauakte ggf. in einem privatrechtlichen Streit vor dem Amtsgericht heran, wenn dieses einen sogenannten Herbeiziehungsbeschluss fasst.
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