Baufenster

Baufenster - Baufeld - Grundstücksfläche - Bebauungsplan - Baufläche - Baulinien Bebauungstiefe - PlanZV

Baufenster / Baufeld

In Deutschland ist der Begriff Baufenster / Baufeld eine überbaubare Grundstücksfläche.

Eine überbaubare Grundstücksfläche ist Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan (B-Plan).

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ist die überbaubare Grundstücksfläche derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf welchem und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlicher Vorschriften, ein Gebäude errichtet werden darf.

Im Bebauungsplan wird die Baufläche zeichnerisch durch Baulinien, auch Fluchtlinien begrenzt dargestellt.

Die Form der zeichnerischen Darstellung im Bebauungsplan ist in der Planzeichenverordnung (PlanZV) geregelt.

Nur die auf dem Bebauungsplan ausgewiesene Grundstücksteilfläche darf mit dem Gebäude mit dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung bebaut werden.

Die Bebauungstiefe auf der Grundstücksteilfläche ist in diesem Zusammenhang die maximale Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche.

Die Bebauungstiefe gibt an, wie weit ein Grundstück ab der erschließenden Straße nach hinten bebaut werden darf.

Diese Festsetzungen der Bebauungstiefe sind nur für das Hauptgebäude rechtsverbindlich.

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