Bundesimmissionsschutzrecht Lärmobergrenze
Bundesimmissionsschutzrecht – Baunutzungsverordnung – Hafen-City - Lärmobergrenze
Bundesimmissionsschutzrecht Lärmobergrenze
Um die großstädtische Dichte und Vielfalt der neuen Hafen-City in Hamburg hinzubekommen, hat die Baubehörde mit viel Fantasie und Tricks immer wieder Verordnungen uminterpretieren müssen.
Auch das Bundesimmissionsschutzrecht mit seinen Lärmobergrenzen für Wohnviertel hätte dazu geführt, dass in der Nähe des Hafens überhaupt nicht gewohnt werden dürfe.
Die Hamburger Hafen-City ist – bei aller Kritik im Detail – eines der herausragenden Beispiele dafür, wie man heute städtische Dichte, lebendige Nutzungsmischung und menschenfreundliches Wohnen auf engstem Raum vereinen kann.
Das deutsche Baurecht ist anachronistisch
In der Baunutzungsverordnung gilt noch das Ideal der aufgelockerten und gegliederten Stadt der 1960 Jahre.
Es war ein langer, teilweise bürokratischer Umweg, den der Wohnungsbau in den letzten 100 Jahren genommen hat, nur um schließlich bei etwas zu landen, das gar nicht so weit entfernt ist von dem, was am Beginn des 20. Jahrhunderts städtisches Wohnen ausmachte.
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