Notleitungsrecht Gasleitung
Notleitungsrecht - Gasleitung - Nachbargrundstück - Hausanschluss - Grunddienstbarkeit - BGB - Notrecht - Notwegerecht - Notleitungen
Das Notleitungsrecht für eine Gasleitung
Private Grundstücke sind nicht immer optimal zu den Anschlussstellen belegt, so dass ein Hausanschluss nicht selten über ein benachbartes Grundstück geführt werden muss.
Hier erfolgt die Sicherung des Rechts üblicherweise als Grunddienstbarkeit entsprechend §§ 1018-1029 BGB.
Das Notleitungsrecht ist die Ausnahme mit gesetzlichen sehr hohen Anforderungen.
Palandt 68. Auflage, § 917 BGB Rd 5, wo gesagt wird, dass ein Notrecht nicht gegeben ist, wenn anderweitiger auch teurerer Zugang zum eigenen Grundstück möglich ist.
Fehlt eine gesetzliche Regelung in Ihrem Bundesland werden für Fragen des Notleitungsrechts die Vorschriften über das Notwegerecht herangezogen (BGH, Urteil vom 4.7.2008, V ZR 172/07):
Die Grundsätze in Abschnitt I gelten für Notleitungen entsprechend.
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