Zerkleinerungsanlagen

Zerkleinerungsanlagen - Bioabfälle - Abwasserkanal - Kläranlagen - Wasserhaushaltsgesetze

Zerkleinerungsanlagen für Bioabfälle

In den 60er Jahren waren in Deutschland sogenannte Hacker oder Zerkleinerungsanlagen in vielen Geschäften oder Restaurants eingebaut.

Die Entsorgung von Bioabfällen, Küchenabfällen und Speiseresten über den Abwasserkanal ist in Deutschland verboten.

Die Kreislaufwirtschafts- und Wasserhaushaltsgesetze in den jeweiligen Landesfassungen der Bundesländer, die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Abwassersatzungen der Gemeinden und Abwasserverbände sowie die DIN 1996 untersagen den Einbau, Unterhalt und Betrieb von Schneideeinrichtungen jeglicher Art, welche die Bioabfälle in zerkleinerter Form in den Abwasserkanal einleiten.

In Deutschland werden Bioabfälle über die Biotonne entsorgt.

In den USA sind Zerkleinerungsanlagen sogenannte Hacker unter der Spüle Stand der Technik; sie belasten die Kläranlagen erheblich mit Bioabfall.

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