Bauvorlagenverordnung
Bauvorgaben - Bauvorlagenverordnung - Baubehörde - Bauantrag
Die Bauvorlagenverordnung
In der Bauvorlagenverordnung sind die einzureichenden Unterlagen für die Baubehörde definiert.
Bauvorlagen sind die Unterlagen, die der Architekt im Bauantrag einreicht, um eine Baugenehmigung zu erhalten.
Zu den normalen Bauvorlagen gehören:
- die Baubeschreibung
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100
- Der Lageplan (mit Nachweis zur Einhaltung der Abstandsflächen)
- Statische Berechnungen
- Wärme-, Brand- und Schallschutznachweis
- Entwässerungsplan
- Freiflächenplan mit Parkplatz
Die Bauvorlagenverordnung gilt für:
- Unterlagen zur Beurteilung des Bauvorhabens
- Unterlagen zur Bearbeitung des Bauantrags
- Unterlagen zur Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bautechnische Nachweise
In der Bauvorlagenverordnung sind die zu verwendenden Zeichen, Schraffuren und Farben aufgelistet.
Die Bauvorlagenverordnung legt fest, dass die Baubehörde auf Bauvorlagen verzichten soll, wenn sie nicht unbedingt zur Beurteilung erforderlich sind.
Die Bauvorlagenverordnung legt fest, dass Bauvorlagen in dreifacher Ausführung eingereicht werden müssen.
©Deutscher Bauzeiger 11.2.2 Bauamt - Allgemeines Baubehörden - Bauvorlagenverordnung