Grundstücksteilung

Grundstücksteilung und Negativzeugnis

Negativbescheinigung - Grundstück - Gemeinde - Grundbuch

Das Negativzeugnis, auch bekannt als Negativbescheinigung, ist die Bestätigung der Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das Grundstück keinen Gebrauch machen wird.

Für die Teilung von bebauten Grundstücken muss die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Vor der Grundstücksteilung müssen Sie ein Negativzeugnis der Gemeinde einholen.

Mit dem Negativzeugnis erklärt die Gemeinde, dass entweder kein Vorkaufsrecht der Gemeinde existiert oder dass von diesem kein Gebrauch gemacht wird.

Sie als Käufer müssen das Negativzeugnis beim Grundbuchamt vorlegen.

Erst mit dem Negativzeugnis wird die Teilung ins Grundbuch eingetragen.

Die Bearbeitung durch die Gemeinde dauert in der Regel etwa 8 Wochen.

Das Negativzeugnis kann mit folgenden Unterlagen formlos beantragt werden:

  • Vertrag / Urkunde des Grundstückskaufs mit Datum
  • Bezeichnung des Grundstückes (Adresse, Größe, Flurstück, Bezeichnung im Grundbuch)
  • Benennung und Anschrift der Beteiligten (Käufer, Verkäufer)
  • Angaben zum Gebührenpflichtigen

Mit dem Ausstellen des Negativzeugnisses gilt die Grundstücksteilung als genehmigt.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.9 Bauamt - Grundstücksteilung Negativzeugnis

weiterlesen Kanaltiefenschein