Abstandsflächenbaulast

Abstandsflächenbaulast - Landesbauordnung - Abstandsflächen - Baulastenkataster

Die Abstandsflächenbaulast auf dem Baugrundstück

Sie haben ein Haus geplant, aber es kann die geforderte Abstandsfläche zu ihrem Nachbarn nicht einhalten?

Die Landesbauordnungen sehen vor, dass vor Außenwänden Abstandsflächen zu fremden Gebäuden freigehalten werden müssen.

Wenn die dazu erforderliche Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, kann der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandsfläche auf seinem Grundstück zur Verfügung stellen.

Die Abstandsflächenbaulast ist die Verpflichtung eines Eigentümers bestimmte Flächen seines Grundstückes nicht zu bebauen, um dem Nachbarn die Einhaltung der Abstandsflächen seines Gebäudes zu ermöglichen.

Dafür muss auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen werden.

Die Nachbarn müssen die Abstandsflächen ihres Gebäudes dann entsprechend der übernommenen Abstandsfläche einhalten.

Wichtig ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Abstandsflächen immer eingehalten werden.

Wenn der Nachbar einer Abstandsflächenbaulast zustimmt, kann er die Baulast nur mit Zustimmung der Kreisverwaltung wieder aufheben.

Beim Kauf eines Grundstückes sollten Sie darauf achten, daß keine Baulasten für Ihr Grundstück eingetragen sind.

Als potentieller Käufer dürfen Sie das Baulastenkataster einsehen.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde über eine eventuelle Abstandsflächenbaulast.

©Deutscher Bauzeiger 18.2.5 Bauamt - Baulast auf dem Baugrundstück - Abstandsflächenbaulast

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