Abweichungen von der Bauvoranfrage
Abweichung - Bauvoranfrage - Bebauungsplan - Baubehörde
Die Abweichung von der Bauvoranfrage
Eine Abweichung bedeutet, dass Sie mit Ihrem Bauvorhaben von den Vorgaben des eigentlichen Bebauungsplans abweichen wollen.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage können Sie auch eine Abweichung beantragen.
Für diesen Fall steht das Formular „Antrag auf Ausnahmen / Befreiungen oder Abweichungen“ zur Verfügung.
Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde.
Mit dem Antrag beschreiben Sie von welchen Vorschriften Sie mit Ihrem Gebäude abweichen wollen.
Abweichungen können beantragt werden zum Beispiel von:
- der Landesbauordnung
- Verordnungen
- Satzungen
Die Abweichungen müssen in ihrem Umfang beschrieben werden.
Dafür werden die geplanten Abweichungen mit den zulässigen Vorgaben gegenüber gestellt.
Abweichungen müssen immer gut begründet werden.
Erklären Sie daher, warum die Abweichungen in ihrem Einzelfall mit den sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen vereinbar sind.
Mit dem Antrag auf Abweichungen muss auch die Zustimmung der Nachbarn eingeholt werden.
Die Zustimmung der Nachbarn kann entweder durch das zuständige Bauamt oder von Ihnen selbst (schriftlich) eingeholt werden.
©Deutscher Bauzeiger 16.2.5 Bauamt - Bauvoranfrage Abweichungen