Bauvoranfrage Befreiung
Bauvoranfrage - Befreiung - Bebauungsplan - Baugesetzbuch
Die Bauvoranfrage mit Befreiung
Die Möglichkeiten zu Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan.
Im Bebauungsplan sind bereits viele Vorgaben gegeben an die man sich als Bauherr halten muss.
Trotzdem gibt es immer noch etwas Spielraum mit dem Bebauungsplan.
Um dem Bauherrn mehr Freiraum und Flexibilität zu gewährleisten gibt es neben dem Bebauungsplan Möglichkeiten zu Ausnahmen und Befreiungen.
Befreiungen sind nach dem Baugesetzbuch zulässig, wenn:
- das Allgemeinwohl es erfordert
- Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht betroffen werden
- für das Grundstück ein Härtefall vorliegt
- keine nachbarrechtlichen Interessen betroffen sind
- das Bauvorhaben mit allen öffentlichen Belangen vereinbar ist
©Deutscher Bauzeiger 16.2.7 Bauamt - Bauvoranfrage Befreiung