Bauvorlageberechtigte und Planverfasser
Der Bauvorlageberechtigte
Der Bauvorlageberechtigte erstellt die Bauvorlagen (Genehmigungspläne).
Der Bauvorlageberechtigte ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den Vorschriften entspricht.
Wenn der Planverfasser auf einzelnen Gebieten nicht ausreichende Kenntnisse und Sachkunde aufweist, muss er dafür Sorge tragen, geeignete Sachverständige hinzuzuziehen.
Der Planverfasser ist dafür verantwortlich, dass die Beiträge der Sachverständigen mit seinen Plänen abgestimmt werden.
©Deutscher Bauzeiger 15.1.1 Bauamt - Bauvorlageberechtigte und Planverfasser