Kleine Bauvorlageberechtigung
Die kleine Bauvorlageberechtigung
Bautechniker in den Bundesländern:
Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind für die kleine Bauvorlageberechtigung zugelassen.
Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt auch für Meister des Maurer-, Zimmerer-, Bautechniker- und Betonbauerhandwerks.
Die kleine Bauvorlageberechtigung erhält, wer ein Architektur- oder Bauingenieurstudium abgeschlossen hat, und über eine 2-3 jährige Berufserfahrung verfügt.
Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt für:
- Wohngebäude unter 200 qm, mit nicht mehr als zwei Wohnungen
- gewerbliche Gebäude unter 200 qm Brutto-Grundfläche, die eingeschossig sind
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude unter 200 qm Brutto Grundfläche, die unter die Gebäudeklassen 1 bis 3 fallen
- Garagen mit weniger als 200 qm Nutzfläche
©Deutscher Bauzeiger 15.2.1 Bauamt - Bauvorlageberechtigte - Kleine Bauvorlageberechtigung