Compensation-Grouting-Verfahren

Compensation-Grouting-Verfahren - CGV - Grundwasser - Umweltschutz - Zement Bentonit Suspension

Das Compensation-Grouting-Verfahren

Die Auswirkungen der wasserrechtlichen Belange nach dem Compensation Grouting Verfahren (CGV).

Durch die zusätzlichen Bohrungen und Injektionen nach dem Compensation Grouting Verfahren (CGV) entstehen für das Grundwasser keine zusätzlichen negativen Auswirkungen.

Im Hinblick auf den Heil- und Mineralwasserschutz sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.

Diese Auffassung teilt auch das im Verfahren beteiligte Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart.

Durch die Hebungsinjektionen wird eine zusätzliche Verpressgutmenge von ca. 700 qm Zement-Bentonit-Suspension in den Boden eingebracht, was im direkten Bauwerksbereich zu einer Anreicherung von leicht löslichen Substanzen, insbesondere Natrium-, Kalium- und Calziumhydroxiden und damit einer zunehmenden Alkalisierung führt.

Gegebenenfalls in das Grundwasser eingetragene Suspensionsanteile können jedoch durch die Bauwasserhaltung gefasst und so weitgehend wieder ausgebracht werden.

©Deutscher Bauzeiger 57.1.1 Bauen - Baugrube - Compensation-Grouting-Verfahren

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