Grundleitungen verlegen
Grundleitungen - verlegen - Bodenplatte - Kiesbett - Schnurgerüst - Schnurhöhe Gefälle - Abwasserleitung - Verfüllung
Grundleitungen verlegen
Die Leitungen werden in Kies eingebettet.
Achten Sie auf die genaue Platzierung der Grundleitungen, damit Sie später im Gebäude auch an der richtigen Stelle liegen.
Die Grundleitungen müssen verlegt sein, bevor die Bodenplatte gegossen wird.
Der Oberboden wird gemäß dem Bodengutachten ausgehoben und seitlich gelagert.
Ein Kiesbett wird eingefüllt.
Das Kiesbett wird in mehreren Lagen verdichtet.
Das Schnurgerüst wird aufgestellt und die Außenkante des Fundaments ausgeschnürt.
Die Schnurhöhe definiert die Oberkante des fertigen Fußbodens.
Alle Leitungen und Leerrohre werden eingebaut, und mit einer Muffe und einem Deckel versehen.
Die Lage und die Höhen der Grundleitungen können nach dem Einbau nicht mehr verändert werden.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass alle Leitungen korrekt liegen.
Lesen Sie mehr über Grundleitungen im Kapitel Abwasseranschluß.
Wasserführende Leitungen unterhalb oder in der Bodenplatte müssen im Gefälle mind. 2% verlegt werden. Auch sollte man den Durchmesser prüfen.
Der Durchstoßungspunkt der Grundleitung, zentrale Abwasserleitung muss sorgsam ausgebildet sein; Abnahme durch den Bauleiter.
Um diese Rohre muss vor dem Betonieren eine Hülse aus elastischem Material angebracht werden, als Schutz und um Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen.
Richtungsänderungen in Grundleitungen dürfen nur mittels Formstücken erfolgen, Abzweige dürfen max. 45 Grad betragen, Doppelabzweige sind unzulässig.
Bei Versorgungsleitungen, die durch die Bodenplatte geführt werden sollen, ist vor dem Betonieren zu prüfen, ob alle dafür notwendigen Aussparungen in die Schalung eingelegt sind.
Auch die Höhenlage der Aussparungen muss geprüft werden.
Die Verfüllung von Rohrgräben darf nur mit Sand oder Kies erfolgen.
Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Grundleitungen, zumindest in NRW, einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden.
Das entsprechende Protokoll wird vom Bauamt bei Baufertigstellung verlangt.
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