Lastfälle DIN 18195 Teil 6
Lastfälle - DIN 18195 Teil 6 - Drückendes Wasser - Grundwasserstand - Schichtenwasser - Sickerwasser
Zuordnung Lastfall DIN 18195 Teil 6
Drückendes Wasser gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist.
Ohne funktionierende Dränung oder ausreichend sickerfähigen Baugrund ist bei Hang- oder Schichtenwasser von zeitweilig aufstauendem Sickerwasser auszugehen. Randbedingung ist:
- Gründungstiefen bis 3,0 m unter Geländeoberkante
- Unterkante Kellersohle mindestens 0,3 m über dem langfristig beobachteten Grundwasserstand.
Das Gründungsbauteil darf nicht dauernd im Wasser stehen.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.6 Bauen - Baugrube - Lastfälle - Zuordnung Lastfall DIN 18195 Teil 6