Baugenehmigung wurde erteilt
Baugenehmigung - Bauvorhaben - Bauantrag - Freigabe - Erteilung - Bauamt - Baugenehmigungsverfahren
Die Baugenehmigung wurde erteilt
Mit der Aushändigung des Bauscheins an den Bauherrn erklärt das Bauamt, dass die Gesamtheit der in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben nicht entgegensteht.
Nebenbestimmungen
Die Baugenehmigung kann Nebenbestimmungen in Form von Auflagen und Bedingungen enthalten.
Sie kann befristet auf einen Zeitraum erteilt werden.
Sie kann auch auf Widerruf erteilt werden.
Die Bauauflagen schreiben dem Bauherrn vor, wie er zu bauen hat.
Nebenbestimmungen werden gerne von Bauämtern gefordert.
Bauauflagen sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie eine Rechtsgrundlage in den gesetzlichen Vorschriften haben.
Sollte einmal eine Bauauflage nicht vorhanden sein, können Sie sicher sein, dass die Bauämter das Gesetz so lange auslegen, bis sie Ihnen diese Bauauflage auferlegen können.
Baufreigabe
Mit der Baugenehmigung wird mitgeteilt, ob auch schon eine Baufreigabe (Roter Punkt) erteilt ist.
Hierzu mehr im Thema Baufreigabe
Der Rote Punkt
Der Rote Punkt ist deutlich sichtbar an der Baustelle anzubringen.
Erst dann darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Geltungsdauer
Die Baugenehmigung gilt für einen bestimmten Zeitraum.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung nicht mit der Bauausführung begonnen worden ist.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn die Bauarbeiten länger als zwei Jahre unterbrochen waren.
Auf schriftlichen Antrag kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung verlängert werden.
©Deutscher Bauzeiger 21.2.1 Bauen - Bauleitung - Baugenehmigung - Baugenehmigung wurde erteilt