Baurichtmaß

Baurichtmaß - Bauleitung - Mauerwerk - Rohbau - Baustelle - DIN - Bauausführung

Das Baurichtmaß

Das Baurichtmaß wird auch als Rohbau Richtmaß bezeichnet.

Das Baurichtmaß ist nicht gleichzusetzen mit dem Baunennmaß.

Das Baurichtmaß ist ein Rastermaß.

Das Baurichtmaß auch Rohbau Richtmaß (RR) Rastermaß

Als eine der ersten Normen im Hochbau bildet die DIN 4172 (Jun. 1955) die Grundlage zur Dimensionierung einzelner Bauteile, Bauelemente und Gebäude.

Ziel der DIN ist es, die Maße auf dem Bau zu vereinheitlichen und die Bauausführung zu rationalisieren.
Das Baurichtmaß ist in der DIN 4172 Maßordnung im Hochbau geregelt.

Die DIN 4172 unterscheidet zwischen Richt- und Nennmaßen.

Alle Bauteile werden im Hochbau durch dieses Maß gerastert.

Das Baurichtmaß ist die theoretische Planungsgrundlage für die Baumasse umgesetzt aus der Baupraxis.

Das Baurichtmaß stammt aus dem Mauerwerksbau.

Die Steinformate im Mauerwerksbau sind auf das Achtelmetermaß abgestimmt.

Das Baurichtmaß ist oktametrisch, die Grundeinheit ist der Achtelmeter oder Oktameter gleich 12,5 cm.

Jedes Baurichtmaß ist in der Breite als auch in der Höhe oder der Stärke ein Vielfaches von 12,5 cm.

Das Baurichtmaß schließt die Fugenstärke 1 cm immer mit ein.

Auch wenn Mörtelfuge nur theoretisch existiert und nicht als tatsächliche Mörtelfuge
vorhanden ist.

Auf der Baustelle aus der Baupraxis

Auf der Baustelle spricht man bei dem Achtelmeter Mauerstein von 11,5 cm plus Mörtelfuge von 1 cm = 12,5 cm deshalb wird auf das auf der Baustelle auch als von Kopf bezeichnet.

Baurichtmaß 1,0 Meter sind also 8 am: 12,5 x 8 am = 1,00 m.

Achtelmeter wird abgekürzt mit am.

Schichtmaße im Mauerwerksbau

Die Höhe einer Mauerschicht ergibt sich aus der Steinhöhe und der Mörtellagerfuge.

Die Höhe einer Mauerschicht ergibt sich aus der Ziegelhöhe und der Lagerfugendicke, die zusammen dem Baurichtmaß entsprechen müssen.

Zusammen müssen sie das Baurichtmaß ergeben.

1 DF Steine haben eine Höhe von 5,2 cm.

Um ein Maß zu erreichen, welches in das Raster 12,5 passt, wird eine Mörtellagerfuge von 1,05 cm angenommen.

Daraus ergeben sich bei einer Mauerhöhe von 1,00 m:

1 DF Steine: 16 Schichten á 6,25 cm (5,2 cm Stein + 1,05 cm Fuge).

NF Steine : 12 Schichten á 8,33 cm (7,1 cm Stein + 1,23 cm Fuge).

2DF und 3 DF Steine: 8 Schichten á 12,5 cm (11,3 cm Stein + 1,2 cm Fuge).

Großformatige Steine: 4 Schichten á 25 cm (23,8 cm Stein + 1,2 cm Fuge).

Bei mörtellosen Nut-Feder-Stoßfugen und annähernd auch bei Dünnbett-Stoßfugen entsprechen die Nennmaße wie beim Betonbau, den Rohbau-Richtmaßen.

Bei senkrechten Maßen von Mauerwerk mit Dünnbett-Lagerfugen entsprechen ebenfalls die Nennmaße annähernd den Rohbau-Richtmaßen.

Geringste Abweichungen von 1 - 3 mm werden nicht berücksichtigt.

An Nut-Feder-Mauersteinen müssen an den Öffnungen die Federn eventuell abgeschlagen werden, um die zulässigen Abweichungen nach DIN 18 202 Absatz 05 nicht zu überschreiten.

©Deutscher Bauzeiger 4.1.1 Bauen - Bauleitung - Baurichtmaß

weiterlesen Generalklauseln