Einseitiges Aufmaß
Aufmaß - einseitig - Bauleitung - Abnahme - unzugängliche Bauleistungen
Einseitiges Aufmaß der Bauleitung
Ausgeführte Bauleistungen, die durch spätere Bauarbeiten unzugänglich gemacht werden, sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich zur Abnahme anzumelden.
Ausgeführte Bauleistungen, die durch spätere Bauarbeiten unzugänglich gemacht werden, sind:
- Erdarbeiten
- Fundamente im Boden
- Grundleitungen unter der Bodenplatte
- Isolierungen
- Bankette usw.
Bei Unterlassung einer rechtzeitigen Anmeldung ist die Bauleitung berechtigt, die Massen einseitig nach ihrem Ermessen mit einem Aufmaß festzustellen.
©Deutscher Bauzeiger 56.2.4 Bauleitung - Aufmaß - Einseitiges Aufmaß