Baustellenschild Roter Punkt
Baustellenschild - Roter Punkt - Punkt-Kennzeichnung
Baustellenschild Roter Punkt
Dieses vorgeschriebene Baustellenschild muss neben der Punkt-Kennzeichnung folgendes beinhalten:
Die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften:
- der Entwurfsverfasserin, des Entwurfverfassers
- der Unternehmerin, des Unternehmers für den Rohbau und
- der Bauleiterin bzw. des Bauleiters
Auszug aus der Landesbauordnung NRW:
Gemäß § 14 Absatz 3 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) hat der Bauherr bei der Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben nach § 63 Absatz 1 BauO NRW und solchen nach § 67 BauO NRW an der Baustelle ein Schild anzubringen.
Das Baustellenschild muss für die gesamte Dauer der Bauzeit von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein.
Dieses Schild erhalten Sie vom Bauordnungsamt.
©Deutscher Bauzeiger 21.2.6 Bauen - Baustelleneinrichtung - Baustellenschild Roter Punkt