Baustromverteiler Anschlussleitung
Baustromverteiler - Anschlussleitung - Energieversorgungsunternehmen - EVU - Netzanschlusspunkt
Die Anschlussleitung des Energieversorgungsunternehmens (EVU) zum Baustromverteiler
Die Anschlussleitung ungezählter Strom des Energieversorgungsunternehmens (EVU) zum Baustromverteiler darf nicht länger als 30 Meter sein.
Die kundeneigene, ungezählte Anschlussleitung vom Anschlusspunkt des Energieversorgungsunternehmens (EVU) zum Baustromverteiler muss nach den allgemeinen technischen Vorschriften ausgeführt werden.
Gemäß der Normen und Regeln soll die Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt EVU zur Messeinrichtung so kurz wie möglich, jedoch nicht länger als 30 Meter sein.
Es kann sein, dass die Regeln Ihres Energieversorgungsunternehmens (EVU) besagen, dass die Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt zur Messeinrichtung nicht länger als 10 oder 15 Meter sein darf.
Mit Auftrag an die Elektrofirma muß diese den Baustromanschluss nach den Anschlussbedingungen des Energieversorgungsunternehmens (EVU) herstellen.
In den Anschlussbedingungen des Energieversorgungsunternehmens (EVU) gelten noch weitere Vorschriften:
- Anlagenteile im Baustromverteiler, die sich vor der Messeinrichtung befinden, müssen plombiert sein.
- Die Verlegung der Anschlussleitung muß so erfolgen, dass Beschädigungen vermieden werden.
- Ein Überspannen der Anschlussleitung von Straßen, Wegen und Einfahrten ist nicht zulässig.
- Für die Anschlussleitung sind folgende Kabeltypen geeignet: H07 RN-F, A07RN-F oder NSSHöu.
- Für die Baustromversorgung ist auf die Selektivität und Bemessung der Überstromschutzorgane zu achten.
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