Baustromverteiler prüfen
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Den Baustromverteiler prüfen und die gesetzlichen Auflagen
Prüfung der ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmittel auf Baustellen VBG 4.
Für die Prüffristen gilt ein Richtwert von drei Monaten.
Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel auf Baustellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel unterzogen werden.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand von einer Elektrofachkraft oder bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden.
Es genügt auch eine entsprechende Kennzeichnung, z.B. mit einer Prüfplakette oder einer Banderole.
Die tägliche Prüfung des Baustromverteilers
Wegen des harten Baustellenbetriebes muss jeden Tag der Baustromverteiler einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Diese Sichtprüfung kann eine unterwiesene Person auf der Baustelle wie folgt durchführen:
- der Standort des Baustromverteilers ist durch herabfallende Gegenstände nicht gefährdet
- die Standsicherheit des Baustromverteilers ist noch gewährleistet
- die Zuleitung des Baustromverteilers ist mechanisch nicht beschädigt
- alle gesteckten Schukostecker mit ihren Gummikabeln sind nicht beschädigt
- alle gesteckten CEE Stecker mit ihren Gummikabeln sind nicht beschädigt
- alle Sicherungen im Baustromverteiler sind vorhanden und nicht beschädigt
- der Erdungsspieß mit Zuleitung ist mechanisch in Ordnung
- die Erdungszuleitung ist am Baustromverteiler angeschlossen und ist mechanisch in Ordnung
- die Fehlerstrom-Schutzschalter im Baustromverteiler werden täglich einmal getestet
- der Baustromverteiler wird nach Arbeitsschluss abgeschlossen
©Deutscher Bauzeiger 32.2.10 Bauen - Baustelleneinrichtung - Baustromanschluss bestellen - Baustromverteiler prüfen