Wohncontainer

Wohncontainer - Landesbauordnung - Bebauungsplan - Baugesetzbuch - Bauvorschriften - Bauantrag

Der Wohncontainer auf der Baustelle

Wohncontainer unterliegen der Landesbauordnung mit den jeweiligen Bauvorschriften.

Zu beachten sind also:

  • Landesbauordnung
  • Bebauungsplan
  • Baugesetzbuch
  • örtliche Satzungen Gestaltungs-, Erschließungssatzungen

Den Bauantrag darf nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser beantragen, auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Wohncontainer

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