Wohncontainer
Wohncontainer - Landesbauordnung - Bebauungsplan - Baugesetzbuch - Bauvorschriften - Bauantrag
Der Wohncontainer auf der Baustelle
Wohncontainer unterliegen der Landesbauordnung mit den jeweiligen Bauvorschriften.
Zu beachten sind also:
- Landesbauordnung
- Bebauungsplan
- Baugesetzbuch
- örtliche Satzungen Gestaltungs-, Erschließungssatzungen
Den Bauantrag darf nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser beantragen, auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Wohncontainer