Baukran Windeinwirkung
Baukran - Windeinwirkung - Windmesser - Beaufort-Skala - Windgeschwindigkeit - Windmesser
Baukran Windeinwirkung
In der Unfallverhütungsvorschrift für Krane (BGV D6) steht:
„Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden dürfen“.
Die vom Kranhersteller angegebenen Grenzen für den Kranbetrieb bei Windeinwirkung können in der Regel in der Betriebsanleitung nachgeschlagen werden oder finden sich in den Tragfähigkeitstabellen.
Jeder Maschine zum Heben von Lasten muß eine Betriebsanleitung beiliegen.
(EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG Abschnitt 4.4.2).
Messung der Windgeschwindigkeit mit einem Messgerät
Auf dem Markt gibt es viele Modelle, wir empfehlen diesen Windmesser;
den KAINDL Windmaster 2:
- einfache Bedienung
- leicht verständliche Gebrauchsanweisung
- eine Ausrichtung nach dem Wind ist nicht notwendig
- wetterfest (allerdings nicht für dauerhaften stationären Betrieb)
- der Stromverbrauch ist minimal.
Wichtig bei der Windmessung
Die Messung der Windgeschwindigkeit wird
- nicht am Boden gemessen
- sondern auf dem Dach
- auf Arbeitshöhe
- oder auf 10 Meter Höhe
Die in der Betriebsanleitung angegebene Geschwindigkeits-Maßeinheit richtig ablesen und nicht etwa m/s und km/h verwechseln.
Bei Übersetzungen von der einen Einheit zur anderen hilft die Beaufort-Skala nach Windgeschwindigkeiten.
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