Zuordnung Lastfall
Lastfälle - Zuordnung - Wassereinwirkung - Bauwerk - DIN 18195
Zuordnung der Lastfälle DIN 18195 Teilen 4, 5, 6
Lastfälle werden nach der Wassereinwirkung auf das Bauwerk unterschieden.
In der Fachliteratur oft auch als Lastfall / Lastfälle bezeichnet.
DIN 18195 Teil 4:
Nichtstauendes Sickerwasser bei durchlässigem Boden wie z.B. Kies.
DIN 18195 Teil 5:
Aufstauendes Sickerwasser (Erkennbar an Pfützenbildungen, tritt zum Beispiel bei lehmigen Böden auf).
DIN 18195 Teil 6:
Drückendes Wasser gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist.
Die DIN 18195 Teilen 4, 5, 6
Regelt wie und mit welchen Materialien, unter Einfluss des Wasserandrangs (Lastfälle), das Bauwerk abzudichten ist.
©Deutscher Bauzeiger 12.2.2 Bauen - Bodenplatte - Zuordnung Lastfälle