Hypothek

Hypothek - Baukredit - Grundbuch - Eintragung - Beleihungswert - Kreditinstitut

Die Hypothek

Da viele Bauherren nicht genügend Eigenkapital aufbringen, werden Baukredite, die über einen gewissen Finanzierungsrahmen hinausreichen, klassifiziert.

Darlehen 1a- und 1b

Die Bezeichnungen „1a“ und „1b“ beschreiben die Rangstelle der Eintragung im Grundbuch.

Der Bauherr bekommt im Rahmen der 1a-Hypothek in der Regel nur 60 Prozent des Beleihungswertes finanziert.

Der Bauherr bekommt im Rahmen der 1b-Hypothek noch zusätzlichen Kreditbedarf bis zu etwa 80 Prozent des Beleihungswertes finanziert.

Die 1b-Hypothek wird im Grundbuch eingetragen

Sie ist für den Kreditgeber nur eine Sicherheit zweiter Klasse.
Daher muss die 1b-Hypothek nicht selten durch eine öffentliche Bürgschaft abgesichert werden.

Eine öffentlich-rechtliche Bürgschaft kann der Bauherr bei einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut erhalten.

Daher liegt der Zinssatz für 1b-Hypotheken in der Regel zwischen 0,2 und 0,8 Prozentpunkte höher als für 1a-Hypotheken.

In seltenen Fällen finanzieren die Banken bis zu 90 Prozent erstrangig ab.

Bei einer Vollfinanzierung steigt der Wert allerdings sogar auf 100 - ca. 105 Prozent.

©Deutscher Bauzeiger 61.2.1 Baufinanzierung - Baukredit - Kreditsicherung - Hypothek

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