Hypothek
Hypothek - Baukredit - Grundbuch - Eintragung - Beleihungswert - Kreditinstitut
Die Hypothek
Da viele Bauherren nicht genügend Eigenkapital aufbringen, werden Baukredite, die über einen gewissen Finanzierungsrahmen hinausreichen, klassifiziert.
Darlehen 1a- und 1b
Die Bezeichnungen „1a“ und „1b“ beschreiben die Rangstelle der Eintragung im Grundbuch.
Der Bauherr bekommt im Rahmen der 1a-Hypothek in der Regel nur 60 Prozent des Beleihungswertes finanziert.
Der Bauherr bekommt im Rahmen der 1b-Hypothek noch zusätzlichen Kreditbedarf bis zu etwa 80 Prozent des Beleihungswertes finanziert.
Die 1b-Hypothek wird im Grundbuch eingetragen
Sie ist für den Kreditgeber nur eine Sicherheit zweiter Klasse.
Daher muss die 1b-Hypothek nicht selten durch eine öffentliche Bürgschaft abgesichert werden.
Eine öffentlich-rechtliche Bürgschaft kann der Bauherr bei einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut erhalten.
Daher liegt der Zinssatz für 1b-Hypotheken in der Regel zwischen 0,2 und 0,8 Prozentpunkte höher als für 1a-Hypotheken.
In seltenen Fällen finanzieren die Banken bis zu 90 Prozent erstrangig ab.
Bei einer Vollfinanzierung steigt der Wert allerdings sogar auf 100 - ca. 105 Prozent.
©Deutscher Bauzeiger 61.2.1 Baufinanzierung - Baukredit - Kreditsicherung - Hypothek