Bauaufsicht Kosten
Bauaufsicht - Kosten - Baubetreuung - Kostenberechnung
Die Überwachung der Baustelle
Die Überwachung auf Ihrer Baustelle und Ihre Interessenwahrnehmung als Bauherr übernimmt Ihre vor Ort beauftragte Bauaufsicht, das heißt, der Architekt Ihres Vertrauens, Ihr Bauplaner oder der von Ihnen eingesetzte Bauaufsichtsvertreter.
Die vor Ort beauftragte Bauaufsicht überwacht und nimmt Ihr Interesse auf der Baustelle wahr.
Die von Ihnen ernannte Bauaufsicht vertritt auf der Baustelle auch das sogenannte Hausrecht.
Das heißt, dass alle Personen, die sich auf Ihrer Baustelle aufhalten und arbeiten Ihrer örtlichen Bauaufsicht gemeldet werden müssen.
Hausrecht beinhaltet auch, dass der Anweisung der Bauaufsicht unbedingt Folge zu leisten ist.
Die Kosten der Bauaufsicht
Ihr Architekt wird Ihnen bei Fragen zur Kostenberechnung, die sehr umfangreich sein kann, behilflich sein.
Der Architekt und der Bauherr treffen in der Regel eine Vereinbarung über das Architektenhonorar.
10 % bis 15 % der Bausumme werden meist vereinbart.
Darin enthalten sind auch die Kosten der Bauaufsicht.
Ein Beispiel für die Kostenberechnung:
Kostet der Bau eines Gebäudes circa 200.000,00 EURO erhält der Architekt circa 20.000,00 EURO bis 30.000,00 EURO als Honorar.
©Deutscher Bauzeiger 41.2.9 Finanzierung – Bauaufsicht Kosten