Grundbucheintragung

Grundbuchamt - Grundbuch - Eintragung - Grundbuchblatt

Die Eintragung ins Grundbuch

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts.

Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt.

Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Alle Grundstücke in Deutschland werden im Grundbuch des jeweiligen Grundbuchamtes aufgeführt.

Jede Grundbucheintragung erhält ein eigenes Grundbuchblatt.

Jedes Grundbuchblatt enthält die genauen Eigentumsverhältnisse fest.

Die Eigentumsverhältnisse können beim Grundbuchamt, einer Abteilung des Amtsgerichtes, eingesehen werden.

Auch können im Grundbuch eingetragene Grundstückslasten und sich daraus ergebende Pflichten und Rechte eingelesen und geklärt werden.

Der Notar veranlasst den Grundbucheintrag.

Grundbucheintragungskosten

Die Gebühr für den Eintrag ins Grundbuch beträgt rund 0,5 % der Kaufsumme.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.2 Finanzierung - Grundbucheintragung

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