Grunderwerbssteuer
Kaufnebenkosten - Grunderwerbsteuer - Grunderwerbssteuersatz
Die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines Hauses muss man Grunderwerbsteuer zahlen.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an.
Die Grunderwerbsteuer bezieht sich auf den gesamten Wert einer Immobilie einschließlich eines darauf stehenden Gebäudes.
Im Gebäude mitgekaufte bewegliche Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche, Leuchten, Gartengeräte, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Im Gebäude mitgekaufte bewegliche Einrichtungsgegenstände werden also vom Kaufpreis abgezogen.
Bei sehr teuren Ausstattungen des Gebäudes sollte ein Gutachter eingeschaltet werden.
Der Grunderwerbsteuersatz wird in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich erhoben.
Der Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg wurde im Jahre 2011 von 3,5% auf 5% erhöht.
Ein Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer
Kaufpreis eines Grundstücks mit Haus beträgt 250.000,00 EURO
Grunderwerbsteuersatz 5% in Baden-Württemberg
Es ist eine Grunderwerbsteuer von 12.500,00 EURO zu bezahlen.
Wann muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Die Freigrenze beim Immobilienkauf: 2.500,00 EURO
Eintragung eines Nießbrauchrechtes
Eintragung eines Wohnrechtes
Erwerb durch Ehemann oder Ehefrau des Verkäufers auch geschiedene Personen im Rahmen einer Scheidung.
Übernahme Verwandte gerader Linie siehe Großeltern, Eltern, Kinder.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.1 Finanzierung – Grunderwerbsteuer