Treppenhaus

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Treppenhaus behindertengerecht planen

Auf gradläufigen Treppen kann man grundsätzlich einfacher steigen.

Menschen mit körperlichen Behinderungen haben oft Probleme mit gewendelten Treppen;
diese sollten Sie nicht einplanen.

Bei der Planung eines Treppenhauses sollte der spätere Einbau eines Treppenliftes berücksichtigt werden.

Am Anfang der Treppe und am Ende der Treppe sollte eine Bewegungsfläche in der Größe von 1,50 m auch für Rollstuhlfahrer eingeplant werden.

Sehbehinderte benötigen farbliche Kontraste und Material-Kontraste, um Setz- und Trittstufen sowie Antritte optisch voneinander unterscheiden zu können.

Die Beleuchtung des Treppenhauses ist sehr sorgfältig zu planen.

Bei einer Treppe werden die Lichtquellen jeweils über dem Antritt unten und auch über den Podesten montiert.

Bei einer Treppe sollten die Lichtquellen nicht auf Augenhöhe geplant werden.

Bei einer Treppe dürfen die Lichtquellen nicht blenden.

Es gibt spezielle Treppenleuchten, die in Kniehöhe montiert werden und ihr Licht gezielt über Leuchtenabdeckungen auf die Treppenstufen richten.

Für das Treppenhaus sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • überstehende Trittstufen vermeiden
  • Material und Farbe des Treppenbelages kontrastreich wählen
  • Materialwechsel am oberen und unteren Ende der Treppe planen
  • rutschhemmenden Belag für die Treppenstufen wählen
  • Treppenstufen ausleuchten mit blendfreien Leuchten auf Kniehöhe planen
  • Leuchten über Antritten und Podesten planen
  • Treppenhandläufe auf beiden Seiten der Treppe in 85 cm Höhe planen
  • Treppenhandlaufdicke von 3 - 4,5 cm Durchmesser planen
  • Enden des Treppenhandlaufs mit Kugeln planen für die Orientierung von Sehbehinderten

©Deutscher Bauzeiger 21.2.6 Bauplanung - Haus planen - Raumplanung - Treppenhaus

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