Checkliste Haus
Baubeschreibung - Kaufvertrag - Bauvertrag - Hauskauf - Hausbau - Bauträger
Die Checkliste Haus zum Kaufvertrag mit dem Bauträger
Keine Unterschrift auf den Kaufvertrag leisten, bevor nicht die komplette Baubeschreibung von Ihnen geprüft und ergänzt wurde.
Was nicht in der Baubeschreibung und im Kaufvertrag für Ihr Haus steht, kann nach der Bauausführung zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger führen.
Lassen Sie das Kleingedruckte des Kaufvertrages juristisch überprüfen.
Der Bausachverständige soll die Baubeschreibung genau prüfen und Ihnen mitteilen, welche bauseitige oder bauseits aufgeführten Leistungen Sie als Bauherr übernehmen sollen.
Auflagen, Gesetze, Normen
Eine allgemeine Aussage in der Baubeschreibung zur Ausführung der Bauleistung nach den DIN-NORMEN ist nichts wert.
Die DIN-Normen sollten konkret für das einzelne Gewerk benannt werden.
In der Baubeschreibung sollte folgender Satz stehen:
Ausführung nach den allgemeinen Regeln der Technik
Bodengutachten
Das Bodengutachten sollten Sie als Bauherr auf eigene Kosten von einem anerkannten Bodengutachter vor Abschluss des Kaufvertrages durchführen lassen;
es kostet ca. 850 €.
Das Bodengutachten müssen Sie vor dem Kaufvertrag dem Bauträger übergeben und sich die Übergabe schriftlich bestätigen lassen.
Lassen Sie vorab das Kleingedruckte des Kaufvertrags juristisch überprüfen.
Vertragsverhandlungen:
Keine Vertragsverhandlungen ohne einen starken Partner an Ihrer Seite!
Das ist Ihr ---------------------Bausachverständiger-------------------------------
Der Kaufvertrag und die Baubeschreibung sind Vertragsbestandteil. Keine mündlichen Zusicherungen des Bauträgers akzeptieren.
Festpreis
Konditionen
Checkliste Bauvertrag - das muss der Bauvertrag enthalten!
Alle Neubauten ab 1. Januar 2009 müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs mit Hilfe regenerativer Energie nutzen.
Die Wohnflächen für Bauträgerhäuser werden anhand der Vorentwurfsbaupläne errechnet.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Wärmeschutz
Der Schallschutznachweis nach DIN 4109
Der Prüfstatiker
Der Schornsteinfeger und seine Leistungen
Sonderwünsche in der Baubeschreibung
Die Qualität der Ausstattung verlangt exakte Angaben in der Baubeschreibung.
Vereinbaren Sie vertraglich eine Gewährleistungsbürgschaft
Vereinbaren Sie vertraglich Sicherheitsleistungen
Der Zahlungsplan wird im Kaufvertrag dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechend festgelegt.
Termine sind:
- Baubeginn
- Baubeginnanzeige
- Zwischentermine
- Fertigstellung
- Bauabnahme
- Einzugstermin
Können Sie dem Bauträger kein Einzugsdatum abringen, schreiben Sie in den Vertrag den Fixtermin nach Baugenehmigung in Wochen bis zur Schlussabnahme rein.
Der Bauablaufplan ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Die Baubeschreibung beinhaltet:
- Haustyp
- Bauweise
- Dachform
- Energienutzung
- alle technischen Einbauten
- ebenerdiger Zugang
- barrierefreie Nutzung des Hauses
Die Entwässerungsplanung
Das Erstellen von Planunterlagen
Prüfen Sie die Materialangaben
In der Baubeschreibung sollten exakt die eingesetzten Materialien beschrieben sein.
Es sollte der genau definierte Begriff "mindestens Niedrigenergiestandard" im Kaufvertrag stehen.
Ein Passivhaus soll im Jahr 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 m³ Erdgas pro m² Wohnfläche verbrauchen.
Das sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
Die Mindestanforderungen des Bundes für die Baubeschreibung haben keine Gesetzeskraft.
Die Bauherren sollten darauf drängen, die Grundlage des Kaufvertrages so konkret wie möglich festschreiben zu lassen.
Der Bauträger muss einen verantwortlichen Bauleiter bei der Baubehörde benennen.
Erschließungskosten
Das Einrichten der Baustelle
Die Vermessungsarbeiten
Im Bauvertrag muss der Verbleib der Aushubmassen beschrieben sein.
Vorbereitung zur Gründung eines Fundamentes
Gründung, auch für ein Passivhaus mit Schotter aus Schaumglas
Die Herstellung der Bodenplatte
Die Fallrohre müssen an das öffentliche Regenentwässerungsleitungsnetz angeschlossen werden
Folgende Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen müssen im Bauvertrag stehen:
- Frischwasser
- Abwasser
- Regenwasser
- Strom
- Gas
- Telefonkabel
- Kabel- und Breitband-Anschlüsse
Die Kellerabdichtung sollte wie alle Leistungen und Materialien genau im Kaufvertrag aufgelistet sein.
als weiße Wanne
als schwarze Wanne
Die Dichtigkeitsmessung, ob der Keller dicht oder undicht ist
Der Innenputz im Keller
Die Spachtelarbeiten an den Stößen der Filigrandecke
Die Innenwände müssen exakt beschrieben werden.
Die Lüftung muss im Kaufvertrag detailliert festgeschrieben werden.
Geplante Elektroanlage:
- Einspeisung
- Lichtstromkreis
- Steckdosenstromkreis
- Gerätestromkreis
- Kraftstrom-Drehstromkreis
- Schutzsysteme - Fehlerstromschutzschalter
- Potentialausgleich
- Bus-System
- Blitzschutzanlage
Das fertige Bad - Achtung! Höhe des Fliesenspiegels und Kantenschutzmaterial beachten.
Der Blower Door Test entscheidet über die Heizkosten
Der fertige und gestrichene Gesimskasten
Den Spitzbodenausbau später ausbauen bedeutet, das vorab die Anschlüsse für die Dampfsperre und Dämmung angebracht werden müssen.
Der Dachgeschossausbau
Bei den Innentüren bauen Sie verstellbare Zargen ein.
Malerarbeiten
Die Hauseingangstreppe mit dem:
- Treppenfundament
- Anschluss der Abdichtung
- erforderliche Geländeregulierungen
- Anfüllungen des Mutterbodens
- Einbau des Mutterbodens
Die Terrasse versehen mit:
- eventuellen Trittstufen
- Höhenfestlegungen für den Erdstoff
- Geländeregulierung
- Anfüllung des Mutterbodens
- Terrassentürabdichtung
- Terrasse betoniert
Der Balkon und die Montage
- Bodenbelag
- Regenrinne umlaufend
- Fallrohr angeschlossen an die zentrale Entwässerung
- Balkongeländer umlaufend
- Aussenleuchte
- Aussensteckdose
Die Regenwassernutzungsanlage und die Montagearbeiten
- die Rohre bestehen aus welchem Material
- wie die Rohre installiert werden samt Schallschutz für die Rohre
- wo die Rohre installiert werden
Die Verklinkerung der Fassade
Für eine detaillierte Fassung dieser Checkliste lesen Sie bitte das Thema Kaufvertrag.
©Deutscher Bauzeiger 26.2.1 Bauträger - Checkliste Haus