Behördliche Bescheide
Notar - Behörde - Bescheide
Die behördlichen Bescheide
Der Notar prüft, welche behördlichen Genehmigungen und Bescheide für den Kaufvertrag erforderlich sind.
Der Notar prüft, ob nach der Grundstücksverkehrsordnung (GvO) für das Grundstück Rückübertragungsansprüche von Alteigentümern angemeldet sind.
Der Notar fordert eine Genehmigung der Gemeinde an, in der sie bescheinigt, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.
©Deutscher Bauzeiger 76.2.10 Grundstück - Notar - Behördliche Bescheide