Kaufpreiszahlung

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Die Grundstückskaufpreiszahlung

Der Notar teilt dem Grundsstückskäufer mit, zu welchem Zahlungstermin er den Kaufpreis überweisen soll.

Variante 1 der Kaufpreiszahlung

Der Kaufpreis wird auf das Konto des Grundstücksverkäufers überwiesen.
Diese Zahlungsmodalität hat einige rechtliche Tücken.

Variante 2 der Kaufpreiszahlung

Der Kaufpreis wird auf das sogenannte Anderkonto des Notars überwiesen.

Ist der Kaufpreis auf dem Anderkonto eingegangen, veranlasst der Notar die Eintragung in das Grundbuchblatt.
Diese Zahlungsmodalität ist rechtssicher.

©Deutscher Bauzeiger 76.2.8 Grundstück - Notar - Kaufpreiszahlung

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