Notar Freistellung
Notar - Grundstück - Freistellung - Grundbuch
Die Grundstücksfreistellung von eingetragenen Grundstücksbelastungen
Wenn das Grundstück belastet ist, muss der Notar bei den eingetragenen Gläubigern die Bewilligungen für die Löschung dieser Rechte im Grundbuch anfordern.
Der Notar lässt sich die Beträge der noch offenen Forderungen der eingetragenen Gläubiger mitteilen.
Diese Forderungen der eingetragenen Gläubiger werden vom Grundstückskaufpreis abgezogen.
Dann kann der Notar die Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt einreichen und so dem Käufer den Erwerb eines unbelasteten Grundstücks ermöglichen.
©Deutscher Bauzeiger 76.2.9 Grundstück - Notar - Freistellungen