Notar Grundbucheintragung
Grundbuch - Eintrag - Notar - Grundbucheintragung - Grundstück
Der Notar und die Grundbucheintragung
Der Notar beantragt beim Grundbuchamt eine Eintragung einer Vormerkung, die das Grundstück für den Grundstückskäufer im Grundbuch reserviert.
Der Notar veranlasst eventuelle Löschungen hinsichtlich eingetragener Grundpfandrechte
Der Notar beurkundet die eingetragenen Grundpfandrechte wenn der Grundstückskäufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises aufgenommen hat
Der Notar beantragt ihre Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch
Der Notar überprüft die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes im Grundbuchblatt
Mit der Nachricht vom Grundbuchamt und Erhalt des Grundbuchauszugs sind Sie neuer Grundstücksbesitzer.
©Deutscher Bauzeiger 76.2.6 Grundstück - Notar - Grundbucheintragung