Notar Leistungen nach Beurkundung
Notar - Arbeit - Leistung - Beurkundung - Grundstückskäufer
Die Leistungen des Notars nach der Beurkundung
Nach der Beurkundung beim Notar muss der Grundstückskäufer folgende Punkte beachten:
- nach Aufforderung durch den Notar den Grundstückskaufpreis überweisen
- der Notar beantragt beim Grundbuchamt eine Eintragung einer Vormerkung, die das Grundstück für den Grundstückskäufer im Grundbuch reserviert
- der Notar beantragt die Dokumente, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Grundstückkäufer vorgeschrieben sind.
- Bescheinigung der Gemeinde über den Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht
- eventuelle Löschungsunterlagen hinsichtlich eingetragener Grundpfandrechte
- der Notar beurkundet die Grundpfandrechte wenn der Grundstückskäufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises aufgenommen hat
- der Notar beantragt die Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch
- der Notar meldet den Grundstückskauf dem Finanzamt der Grunderwerbsteuerstelle
- die Grunderwerbsteuer ist zu zahlen sofern ein entsprechender Steuerbescheid vorliegt
- der Notar überprüft die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes im Grundbuchblatt.
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